Der Vertreter der Regierung in der Provinz Bozen ist der Regierungskommissär, ein vom Ministerrat ernannter Präfekt der Präfektenlaufbahn.

Die im Autonomiestatut (Art. 87 und Art. 88 des D.P.R. Nr. 670 vom 31.8.1972) und in den entsprechenden Durchführungsbestimmungen vorgesehenen Kompetenzen des Regierungskommissärs umfassen fast gänzlich die Amtsbefugnisse eines Präfekten sowie bestimmte kommissarische Befugnisse (z.B. Verwaltung der Staatsbediensteten auf Landesebene, Zweisprachigkeit, Kollektivunterhandlungen, usw.).

 

Ihm obliegt im Sinne des Autonomiestatutes Folgendes:

1. gemäß den Weisungen der Regierung, die Ausübung der Befugnisse des Staates in der Provinz zu koordinieren und die Tätigkeit der entsprechenden Ämter zu beaufsichtigen, mit Ausnahme jener der Justizverwaltung, der Verteidigung und der Eisenbahnen;

2. die Ausübung der vom Staat an die Provinzen und an die anderen örtlichen öffentlichen Körperschaften übertragenen Befugnisse zu beaufsichtigen und allfällige Einwände dem Landeshauptmann mitzuteilen;

3. die früher dem Präfekten zustehenden Rechtshandlungen vorzunehmen, sofern sie nicht durch das Autonomiestatut oder durch andere Gesetze, an Organe der Region und der Provinzen oder andere Organe des Staates übertragen worden sind.

Der Regierungskommissär sorgt für die Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung, für die er gegenüber dem Innenminister verantwortlich ist. Zu diesem Zwecke koordiniert und bedient er sich der Ordnungskräfte, kann er den Einsatz der Streitkräfte im Sinne der geltenden Gesetze anfordern und die im Sinne des Art. 2 des Einheitstextes der Gesetze über die öffentliche Sicherheit vorgesehenen Maßnahmen treffen. Weiters überwacht der Regierungskommissär die den Gemeinden übertragenen staatlichen Befugnisse (Meldeamt, Wahldienste). Er kann zudem eigene Kommissare für die zeitweilige Führung von Gemeindeverwaltungen, deren gewählte Organe aus Gründen der öffentlichen Sicherheit aufgelöst worden sind, bestellen, für Gemeinden mit über 20.000 Einwohnern auch aus anderen Gründen.

Der Regierungskommissär hat also Kompetenzen in folgenden Bereichen: öffentliche Ordnung und Sicherheit, Wahlen (Parlaments- und Europawahlen, Volksbefragungen auf gesamtstaatlicher Ebene), Vermittlung und Schlichtung bei Arbeitskämpfen und Gewährleistung der wesentlichen Dienste, Straßenschließung, Zweisprachigkeitsprüfung, Auszeichnungen, Staatsbürgerschaft, Kult-Ausübung, Verwaltungsvergehen, Führerscheinentzug, Drogenbekämpfung, Antimafia-Gesetze, Flüchtlinge (Gebietsbeirat für Immigrationswesen), Staatspolizei (wirtschaftliche Behandlung des Personals und Kasernen), Genehmigung öffentlicher Bauaufträge, Überwachungsaufgaben über Gemeindemeldeämter, Einwanderung, Zivilschutz (beschränkt auf den Einsatz von Staatsorganen).

Der Regierungskommissär ist der Vertreter des Staates für die Beziehungen mit den Autonomien und in diesem Sinne direkt dem Präsidium des Ministerrats verantwortlich. In der Ausübung der Funktionen als Präfekt ist er gegenüber dem Innenminister verantwortlich.

Im Bereich der öffentlichen Ordnung und Sicherheit hat der Regierungskommissär die politisch- verwaltungsmäßige Verantwortung.

Der Regierungskommissär sitzt dem Provinzialkomitee für öffentliche Ordnung vor und trägt die Verantwortung für die Koordinierung der Polizeikräfte.

Kommissarische Befugnisse: für die Provinz Bozen sind örtliche Stellenpläne für die Zivilbediensteten der Staatsverwaltungen, welche Ämter in Südtirol haben, geschaffen worden.

 

Verwaltet werden diese Stellenpläne von einem eigenen Amt im Regierungskommissariat, dem „Einheitlichen Amt für das Personal der Staatsverwaltung". Die Wettbewerbe für die Besetzung dieser Stellen werden vom Regierungskommissär nach vorherigem Einvernehmen mit der Provinz ausgeschrieben. In diesem Fall ist diese durch drei Landtagsabgeordnete vertreten, die vom Landtag gewählt werden. Die Stellen dieser Stellenpläne sind im Sinne des Art. 89 des Autonomiestatutes den Bürgern der drei Sprachgruppen vorbehalten, und zwar im Verhältnis zur Stärke der Sprachgruppen, wie sie aus der bei der amtlichen Volkszählung abgegebenen Zugehörigkeitserklärung hervorgeht.

Den Bediensteten dieser Stellenpläne wird grundsätzlich die Beständigkeit des Dienstsitzes in der Provinz Bozen gewährleistet. Zugangsvoraussetzung für die Besetzung dieser Stellen ist der Zweisprachigkeitsnachweis.

Konkret verwaltet der Regierungskommissär das gesamte Personal der Staatsverwaltung der Provinz Bozen mit Ausnahme der Präfektenlaufbahn der Zivilverwaltung des Innenministeriums, der Ordnungskräfte und der Bediensteten des Verteidigungsministeriums.

Zuletzt geändert
Mittwoch, 5. Februar 2025 - 14:19