Öffentliche Ordnung und Sicherheit

Das Innenministerium, verantwortlich für die öffentliche Ordnung und Sicherheit, ist die nationale Behörde für öffentliche Sicherheit. Ihm untergeordnet sind alle Ämter die unter den Sammelbegriff: Verwaltung der öffentlichen Sicherheit fallen. Darunter das Ressort für öffentliche Sicherheit auf Zentralebene und die Behörden für öffentliche Sicherheit mitsamt dem Personal auf lokaler Ebene.

Auf provinzialer Ebene hat der Präfekt zwei unterschiedliche Zuständigkeiten: ihm steht die Umsetzung der ministeriellen Weisungen und die Koordinierung der Polizeikräfte zu und er ist Verantwortlicher für die öffentliche Sicherheit in der Provinz.

In Umsetzung der ministeriellen Richtlinien erstellt er koordinierte Einsatzpläne für flächendeckende Kontrolldienste die von den Verantwortlichen der Sicherheitskräfte umgesetzt werden müssen.


Für die Erstellung dieser Pläne und, allgemeiner, für die Umsetzung der Koordinierung der Sicherheitskräfte, wird der Präfekt durch das Provinzialkomitee für öffentliche Ordnung und Sicherheit unterstützt, dem der Quästor, der Provinzialkommandant der Carabinieri und der Provinzialkommandant der Finanzwache angehören. Anlässlich besonderer Themen werden auch Vertreter anderer Verwaltungen und Körperschaften, die nicht der Verwaltung für öffentliche Sicherheit angehören, in das Komitee berufen.

Dem Komitee gehören auch der Bürgermeister und der Landeshauptmann an, welche im Rahmen der eigenen Zuständigkeiten für eine bessere Durchführung der Funktion der öffentlichen Sicherheit mitwirken. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit geht über die Verfolgung von Straftaten (Repression) hinaus. Vor allem durch gezielte Maßnahmen muss allgemeinen Entstehungsbedingungen für Konflikt- und tatfördernde Situationen entgegen gewirkt werden.

In diesem Sinne bedeutet Schutz der öffentlichen Ordnung vor allem Vorbeugung der Ursachen von Kriminalität.

Die  öffentliche Sicherheit ist eine grundlegende Aufgabe des Präfekten im Dienste der Institutionen und der Gemeinschaft.

Dazu gehören sowohl die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger vor Gewalt, Verbrechen und Willkür als auch die Wahrung der sozialen Ordnung. Denn nur so können sich Menschen persönlich und beruflich, wirtschaftlich und kulturell, frei entwickeln.

Letztendlich besteht die grundlegende Aufgabe der Behörden für öffentliche Sicherheit in der Wahrung des sozialen Friedens, unter vorsorglicher Entgegenwirkung der Entstehungsursachen für eine Gefährdung dieses Friedens.

Dies bedingt einen ständigen Austausch zwischen dem Präfekten und den unterschiedlichen institutionellen und sozialen Ebenen, einen geduldigen, ausgeglichenen und weitsichtigen Aufbau von Beziehungen und Abkommen, eine ständige Aufmerksamkeit gegenüber sozialen Konflikten und Spannungen, mit dem Zwecke der Ergreifung, wo notwendig, von Initiativen und Maßnahmen zur Förderung normaler Beziehungen zwischen den Leuten und eines ungezwungenen Handelns der Einrichtungen.

Der Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit umfasst auch die Drogenbekämpfung, welche als generelle Eingriffziele die Rehabilitation und Reintegration der Drogensüchtigen verfolgt.

 

 

Zuletzt geändert
Freitag, 7. Februar 2025 - 10:36