ANTRAG AUF RATENZAHLUNG VON STRAFEN 

( Art. 202-bis StVO )

 

Der Antrag auf Ratenzahlung kann innerhalb von 30 Tagen nach der Vorhaltung/Zustellung nur im Falle eines Protokolls für Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung eingereicht werden, die auf dem Gebiet der Provinz Bozen begangen wurden und für welche die Zahlung in herabgesetztem Ausmaß eines Gesamtbetrags von über 200,00 € zulässig ist, und nur dann, wenn der Verstoß von einer staatlichen Polizeibehörde (Verkehrspolizei, Carabinieri, Finanzwache) festgestellt wurde, während sie für die von der Ortspolizei festgestellten Verstöße nicht zulässig ist.

 Es besteht die Möglichkeit, eine Ratenzahlung in maximal zwölf Raten für Beträge bis zu 2.000,00, 24 Raten für Beträge bis zu € 5.000,00 und 60 Raten für Beträge über € 5.000,00 zu erhalten. Jede Rate darf nicht weniger als 100,00 € betragen.

Ratenzahlungen können nicht beantragt werden, wenn das besteuerbare Familieneinkommen (IRPEF) laut der letzten Steuererklärung mehr als 10.628,16 €, erhöht um 1.032,91 € für jedes mit der betreffenden Person zusammenlebende Familienmitglied, beträgt. Dem Antrag muss eine I.S.E.E-Erklärung beigelegt werden (Diese ist in einem Patronat kostenfrei erhältlich ist und muss mit Datum versehen und vom Patronat unterschrieben sein ).

Mit dem Antrag wird auf das Recht verzichtet, gegen das Vorhaltungsprotokoll beim Regierungskommissär oder beim Friedensrichter Widerspruch einzulegen. Bei Stattgabe des Antrags wird der Betrag um die gesetzlichen Zinsen erhöht (Art. 21 Abs. 1 D.P.R. 29. September 1973, Nr. 602 i.g.F.).

Für jedes Protokoll mit Betrag über 200,00 €, muss ein gesonderter Antrag auf Ratenzahlung ausgefüllt werden.

Bei Beschlagnahme des Fahrzeugs wegen eines Verstoßes gegen Art. 193 StVO, veranlasst die feststellende Behörde, unbeschadet der Möglichkeit, das Fahrzeug nach 5 Tagen ab Vorhaltung/Zustellung des Protokolls zum Verkauf anzubieten , wenn der Betroffene es nicht an einen nicht öffentlich zugänglichen Ort gebracht hat, die Rückgabe des Fahrzeugs erst nach vollständiger Zahlung der Strafe ( d.h. bis zur letzten Rate).

Eine Ratenzahlung kann für Zahlungen in herabgesetztem Ausmaß innerhalb von 60 Tagen gewährt werden, nicht aber für den um weitere 30 % herabgesetzten Betrag für Zahlungen innerhalb von 5 Tagen.

 

Alle im beigefügten Antrag angegebenen Unterlagen müssen an die E-Mail-Adresse protocollo.comgovbz@pec.interno.it geschickt werden, wobei im Betreff der E-Mail Folgendes anzugeben ist: ANTRAG AUF RATENZAHLUNG - STVO.

Zuletzt geändert
Freitag, 24. Januar 2025 - 15:47