Der Grundsatz der Transparenz, im Sinne der uneingeschränkten Zugänglichkeit zu Informationen über die Organisation und die Tätigkeit öffentlicher Verwaltungen, wurde durch das gesetzesvertretende Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013 eingeführt.
Ziel der Vorschrift ist es, eine umfassende Kontrolle durch die Bürger über die Arbeit der Institutionen und die Verwendung öffentlicher Mittel zu fördern.
Insbesondere soll die Veröffentlichung der Daten, die sich im Besitz der öffentlichen Verwaltungen befinden, die Beteiligung der Bürger zu folgenden Zwecken fördern:
- Kenntnis der erbrachten Dienstleistungen, der quantitativen und qualitativen Merkmale sowie der Erbringungsmodalitäten;
- Verhinderung von Korruption und Förderung der Integrität;
- jede Phase des Performance-Managements der allgemeinen Kontrolle zu unterziehen, um sie zu verbessern.
Von hier aus können Sie auf Daten, Informationen und Dokumente zugreifen, die die Präfektur - Gebietsamt der Regierung - Regierungskommissariat für die Provinz Bozen betreffen.
Gemäß Art. 9 Absatz 1 des Gv.D. 33/2013, der die Möglichkeit vorsieht, Hyperlinks zu den Sektionen zu verwenden, in denen die entsprechenden Daten, Informationen oder Dokumente aufscheinen, wurde ein automatischer Verweis auf die Sektionen und Untersektionen der institutionellen Website des Innenministeriums (Transparente Verwaltung | Innenministerium) eingerichtet, die bereits von den zuständigen zentralen Strukturen der Verwaltung mit den gesetzlich vorgesehenen Inhalten ausgefüllt wurden.
Die Eingaben und Aktualisierungen der Sektion werden unter Berücksichtigung der gesetzlichen Bestimmungen, der Untersektion „Korruptionsrisiken und Transparenz“ des Integrierten Tätigkeits- und Organisationsplans (PIAO), der Richtlinien der Nationalen Antikorruptionsbehörde und der Beiträge der einzelnen Departements durchgeführt.
Jedermann kann kostenlos das Recht auf Einsichtnahme, Verwendung und Weiterverwendung von Daten, die der Veröffentlichungspflicht unterliegen (Art. 7), sowie das Recht auf allgemeinen Zugang zu Akten und Dokumenten, die sich im Besitz öffentlicher Verwaltungen befinden und nicht der Veröffentlichungspflicht unterliegen, gemäß Gv.D. Nr. 33/2013 ausüben.
Legislazione-Gesetzgebung
- Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 97 vom 25. Mai 2016 „Überarbeitung der Bestimmungen zur Korruptionsprävention, Offenlegung und Transparenz, Berichtigung des Gesetzes Nr. 190 vom 6. November 2012 und des gesetzesvertretenden Dekrets Nr. 33 vom 14. März 2013 33“ gemäß Art. 7 des Gesetzes Nr. 124 vom 7. August 2015
- Gesetzesdekret Nr. 101 vom 31. August 2013 - Dringende Bestimmungen zur Umsetzung der Rationalisierungsziele in der öffentlichen Verwaltung
- Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 33 vom 14. März 2013
- Gesetz Nr. 190 vom 6. November 2012 - Bestimmungen zur Prävention und Bekämpfung von Korruption und Illegalität in der öffentlichen Verwaltung
- Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 150 vom 27. Oktober 2009
- Gesetz Nr. 69 vom 18. Juni 2009