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Donnerstag, 31. Oktober 2024 - 17:26
SCHUTZ DER OPFER GESCHLECHTSSPEZIFISCHER GEWALT

Heute Vormittag hat im Herzogspalast unter der Leitung des Regierungskommissärs für die Provinz Bozen, Präfekt Vito Cusumano eine Sitzung des Provinzialkomitees für öffentliche Ordnung und Sicherheit stattgefunden, um sich gemeinsam mit der geschlechtsspezifischen Gewalt in Südtirol zu befassen. 

Neben den Leitern der örtlichen Polizeikräfte, dem Bürgermeister und dem Kommandanten der Stadtpolizei Bozen nahmen auch die Abteilungsdirektorin und die Ressortdirektorin für Soziales der Landesverwaltung sowie der Generaldirektor des Südtiroler Sanitätsbetriebs an der Sitzung teil.

Nach den neuesten Statistiken für die gesamte Provinz für den Zeitraum von Januar bis Oktober 2024 ist die Zahl der Straftaten wegen Missbrauchs, Stalking und sexueller Gewalt (codice rosso) im Vergleich zum gleichen Zeitraum im Vorjahr um 9,8% zurückgegangen (438 Fälle im Jahr 2023, 395 im Jahr 2024), während die Zahl der Fälle in der Landeshauptstadt über dem Vorjahresniveau liegt (160 Fälle im Jahr 2023, 170 im Jahr 2024).

In diesem Zusammenhang berichteten die Vertreter der örtlichen Polizeikräfte über die im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeit durchgeführten Präventionsdienste. Dabei wurde deutlich, dass die Anzahl der Maßnahmen, die im Rahmen der geltenden Gesetzgebung zum Schutz der Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt gegen die Täter verhängt werden, zugenommen hat.

Um dem Ausmaß des Phänomens wirksam zu begegnen und eine deutliche Trendwende zu erreichen, wurde neben einer hohen Wachsamkeit im öffentlichen Raum auch die verstärkte Einbindung von Körperschaften, Vereinen, Vertretern der Zivilgesellschaft und der Sozialpolitik beschlossen.

In diesem Zusammenhang erläuterten die Vertreter*innen der Landesverwaltung die vielen erfolgreichen Initiativen zum Opferschutz.

Es wurden die positiven Ergebnisse der Umsetzung des Projekts Erika erwähnt, das am 9. Dezember 2020 von den Polizeikräften, der Landeabteilung für Soziales, dem Südtiroler Sanitätsbetrieb und den Kontaktstellen gegen Gewalt unterzeichnet wurde, um die mit Dekret des Präsidenten des Ministerrats vom 24. November 2017 genehmigten "Nationalen Leitlinien für Gesundheitsbetriebe und Krankenhäuser für die Unterstützung und sozialmedizinische Betreuung von Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind" umzusetzen. 

Die Landesverwaltung bekräftigt ihren Einsatz für die Ausbildung und für die psychologische Betreuung von Minderjährigen, die Opfer von Missbrauch und Misshandlung geworden sind, und ihrer Familien und betont die Notwendigkeit, die Umsetzung der bereits mit den Schulen erarbeiteten Projekte, beginnend mit den Kindergärten, fortzusetzen.

Abschließend wurde vereinbart, die Maßnahmen der Sozialdienste zur Unterstützung und Begleitung von Opfern geschlechtsspezifischer Gewalt weiter zu verstärken. Ohne das kriminologische Profil des Täters zu vernachlässigen, soll gleichzeitig ein psychosoziales Programm für die Täter ausgebaut werden, wie es im Protokoll Zeus vorgesehen ist, das 2023 von der Landesverwaltung und der örtlichen Quästur unterzeichnet wurde.

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