Die italienische Staatsbürgerschaft beruht auf dem Grundsatz des „ ius sanguinis " (Recht des Blutes", auch als Blutrecht bezeichnet), wonach Kinder eines italienischen Vaters oder einer italienischen Mutter italienische Staatbürger sind.
Ausländische Staatsbürger können sie jedoch erwerben, wenn sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Der Erwerb der Staatsbürgerschaft wird durch Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992 und nachfolgende Verordnungen geregelt.
Man unterscheidet zwischen zwei Möglichkeiten des Erwerbs:
- ERWERB DURCH EHESCHLIESSUNG - EINGETRAGENE PARTNERSCHAFT (*) (Art. 5 Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992)
- ERWERB DURCH ANSÄSSIGKEIT (Art. 9 Gesetz Nr. 91 vom 5.2.1992)
Amtsleiter: Dr. Federico MALAVASI
Verantwortliche des Verfahrens: Frau Anna Maria Salvatori
Sachbearbeiterinnen: Frau Maria Teresa Zenatti
Informationen erhalten Sie unter den folgenden E-Mail-Adressen:
- wenn noch kein Antrag gestellt wurde:
immigrazione.comgovbz@pec.interno.it
immigrazione.pref_bolzano@interno.it
- wenn bereits Antrag gestellt wurde:
comunicazione.cittadinanza.comgovbz@pec.interno.it
(im Betreff einen dieser Codes angeben: K10 oder K10/C)
Um Ihren Antrag auf Einbürgerung einsehen und die erhaltenen Mitteilungen lesen zu können, müssen Sie sich im persönlichen Bereich einloggen.
Antragsteller erhalten Auskünfte und Klarstellungen an den nachstehend angegebenen Tagen von 10 bis 12 Uhr:
3346909996 Montag 06/46539955 Mittwoch 3316536673 Freitag
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ANLEITUNGEN ZUR ANTRAGSTELLUNG UND ABFRAGE DES BEARBEITUNGSSTANDS unter: http://www.libertaciviliimmigrazione.dlci.interno.gov.it/it/servizi-online
ABSCHLUSSFRISTEN DES VERFAHRENSFür die ab dem 20. Dezember 2020 eingereichten Anträge wird die Bearbeitungszeit auf 2 Jahre, verlängerbar bis zu einem Maximum von 3 Jahren, festgesetzt (Art. 4 Absatz 5 des G.D. 21. Oktober 2020, in der abgeänderten Fassung des Gesetzes 18. Dezember 2020, Nr. 173).
Für die vor diesem Datum eingereichten Anträge beträgt die Bearbeitungsdauer vier Jahre.
Das vom Staatspräsidenten (oder dem Präfekten, bei Erwerb durch Eheschließung) unterzeichnete Dekret über die Verleihung der italienischen Staatsbürgerschaft wird mit einer Online-Mitteilung zugestellt, die durch Zugriff auf das CIVES -Portal des Innenministeriums in der eigenen Akte eingesehen werden kann.
Innerhalb von 6 Monaten ab Zustellung der Maßnahme, muss der Eid in der Wohnsitzgemeinde in Italien ablegt werden. Die italienische Staatsbürgerschaft erwirbt man ab dem Tag nach der Eidesleistung.
Fälle der Ablehnung des Antrags:
Das Gesetz räumt einen Ermessensspielraum bei der Bewertung der sich im Besitz der Verwaltung befindlichen Elemente ein. In der Regel wird der Antrag abgelehnt, wenn die Sicherheit der Republik gefährdet ist, wenn die Voraussetzungen des rechtmäßigen Aufenthalts nicht erfüllt sind, wegen mangelnden Familieneinkommens, bei Belastung durch Vorstrafen.
BEARBEITUNGSSTAND MITVERFOLGEN:
Vom Innenministerium wurde die Anbindung an die "IO APP" aktiviert, eine Anwendung für Smartphones als wichtigste digitale Kontaktstelle mit der ÖV, wodurch der Antragsteller Informationen über den Bearbeitungsstand erhalten kann.
WICHTIG
Der auf dem Portal https://portaleserviziapp.dlci.interno.it/AliCittadinanza/ali/home.htm veröffentlichte Hinweis bezüglich der Zuordnung zum SPID von bereits eingereichten Anträgen wurde geändert, hier ein Auszug:
" Bei Problemen bei der Zuordnung des früheren Antrags mit den SPID-Zugangsdaten, den Kundenservice unter "Help Desk", am Seitenende, anklicken.
Im Falle von Abweichungen zwischen dem SPID und den im eingereichten Antrag angegebenen meldeamtlichen Daten wird der Nutzer über eine Nachricht zur Vorlage einer Selbsterklärung geleitet, mit welcher er der zuständigen Präfektur seine genauen Personalien bestätigt. Nachdem die Präfektur die Angaben überprüft hat, ermächtigt sie den HELP DESK zur Vornahme der notwendigen Änderungen im System.
Wir weisen darauf hin, dass betroffene Nutzer bis zum 30. September 2021 die Zuordnung zum SPID vornehmen müssen, um den Bearbeitungsstand überprüfen und wichtige Mitteilungen erhalten zu können.
Alle Akten und Maßnahmen in Bezug auf das Verwaltungsverfahren für den Erwerb der italienischen Staatsbürgerschaft werden den Betroffenen AUSSCHLIESSLICH über das einschlägige Internetportal mitgeteilt. Der Zugriff erfolgt nach der Anmeldung.
Es empfiehlt sich also das oben erwähnte Portal regelmäßig zu besuchen, denn die darin veröffentlichten Mitteilungen werden NICHT in Papierform nachgeschickt.
Zudem gelten die von der Verwaltung erlassenen und regelmäßig auf der Webseite veröffentlichten Maßnahmen als ZUGESTELLT.
Verweis auf geltendes Recht:
Gesetz Nr. 91 vom 5. Februar 1992
D.P.R. Nr. 572 vom 12.Oktober 1993
D.P.R. Nr. 362 vom 18. April 1994
Richtlinie des Innenministeriums vom 7. März 2012
Gesetzesvertretendes Dekret Nr. 5 vom 19. Jänner 2017
G.D. Nr. 113 von 5.10. 2018