Das Personal der Gemeindepolizei kann auch als Hilfspersonal in Ausübung des Amtes im Bereich der öffentlichen Sicherheit betraut werden und im Rahmen des eigenen Gemeindegebiets bzw. der eigenen Zuständigkeiten, mit den Polizeikräften zusammenarbeiten.
Auf begründetem Antrag der Gemeindeverwaltung, erteilt der Regierungskommissär, mit eigener Verfügung, die Zuerkennung der Befugnisse als Beamter der öffentlichen Sicherheit für die Angehörigen der Gemeindepolizei.
Folgende Bedingungen werden vorausgesetzt:
- Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte;
- nicht zu Haftstrafen (wegen nicht bloß fahrlässigem Delikt) verurteilt worden zu sein und keinen Vorbeugungsmaßnahmen unterworfen worden zu sein;
- kein Verweis vom Heer bzw. anderen Korps, keine Enthebung vom Amt
- Eignung zum Führen von Waffen
- Wehrpflichtleistung
Der Besitz dieser Bedingungen wird von dem Regierungskommissär festgestellt. Bei Wegfall einer dieser Voraussetzungen, kann der Regierungskommissär die Befugnis als Beamter der öffentlichen Sicherheit widerrufen.
Wer kann Antrag stellen
Die betroffene Gemeindeverwaltung
Wie
Der vom Bürgermeister oder von einem Gemeindeverwalter unterschriebene Antrag wird auf stempelfreiem Papier und mit dem beigefügten Beschluss des Gemeindeausschusses, im Regierungskommissariat eingereicht.
Der Amtsleiter: Herr Dr. Federico Malavasi
Der/Die Verantwortliche des Verwaltungsverfahrens / Sachbearbeiter/in: Herr Ivan Romanin
Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 0471294417
Fax: 0471294666
E-Mail Adresse: protocollo.comgovbz@pec.interno.it
Verweis auf geltendes Recht:
- Gesetz Nr. 65 vom 07.03.1986
- Dekret des Innenministers Nr. 145 vom 04.03.1987