ABFALLLAGERUNGS- UND BEHANDLUNGSANLAGEN - DIGITALE PLATTFORM

ABFALLLAGERUNGS- UND BEHANDLUNGSANLAGEN - DIGITALE PLATTFORM - ZUGANG ZU DER DIGITALEN PLATTFORM FÜR DIE BETREIBER DER ANLAGEN

Artikel 26 bis des Gesetzesdekrets Nr. 113 vom 4.10.2018, umgewandelt durch das Gesetz Nr. 132 vom 1.12.2018, sieht die Verpflichtung für alle Betreiber bestehender oder neu errichteter Abfalllagerungs- und Behandlungsanlagen vor, einen spezifischen "Internen Notfallplan" (INP) sowie einen "Externen Notfallplan" (ENP) zu erstellen. Diese Pläne werden von dem Präfekten, im Einvernehmen mit den Regionen und den betroffenen Einrichtungen, auf der Grundlage der von den Betreibern selbst bereitgestellten Informationen, ausgearbeitet.

Das Dekret des Ministerpräsidenten vom 27. August 2021 hat die Richtlinien für die Erstellung externer Notfallpläne für Anlagen zur Abfalllagerung gemäß Art. 183, Absatz 1, Buchstabe aa) des GvD.

Nr. 152 von 2006, für Anlagen, die eine oder mehrere Abfallbehandlungen gemäß Art. 183, Absatz 1, Buchstabe s) des Einheitstextes durchführen, genehmigt. Diese Richtlinien betreffen auch die gemeindeeigenen und übergemeindlichen Sammelstellen, die nach den in den besagten Vorschriften vorgesehenen Modalitäten, zugelassen sind.

Für die Erstellung der entsprechenden Pläne sind die Betreiber der oben genannten Anlagen verpflichtet, dem Präfekten alle Informationen und Daten zu übermitteln, die im Anhang 2 der hier erwähnten Leitlinien angegeben sind, und zwar mittels des eigens dafür vorgesehenen "Erklärungsbogens" gemäß Dekret des Staatspräsidenten vom 28.12.2000, Nr. 445 über die Angaben zu den Anlagen nach Art. 26, Abs.4 des Gesetzesdekrets vom 4.10.2018.

Die Anlagenbetreiber müssen diese Daten über das Portal der Abteilung der Feuerwehr des Innenministeriums unter dem folgenden Link übermitteln:

https://peerifiuti.vigilfuoco.it/peerifiuti-web/login

Auf derselben Webseite sind auch die FAQs, eine Anleitung und eine E-Mail-Adresse für eventuelle Fragen zu finden.

Diese computergestützte Methode wird besonders empfohlen und ersetzt das Papiermodell (Anhang C2 der oben genannten Leitlinien). Die Daten können jederzeit über die EDV-Anwendung aktualisiert werden.

Für eventuelle Fragen wenden Sie sich bitte an die Berufsfeuerwehr unter der folgenden E-Mail-Adresse:

bf-bz@provinz.bz.it

Zuletzt geändert
Freitag, 20. Dezember 2024 - 14:24