Der Fonds für Kultusgebäude (F.E.C.) ist ein Einrichtung des Staates mit Rechtspersönlichkeit, dessen gesetzlicher Vertreter der Innenminister ist, dem ein Verwaltungsrat zur Seite steht.
Der Fonds wird vom Innenministerium durch die Zentraldirektion für die Verwaltung des Fonds für Kultusgebäude sowie durch die Präfekturen auf peripherer Ebene verwaltet.
Das Regierungskommissariat ist zuständig für sämtliche verwaltungstechnische bzw. finanzielle Aspekte in Zusammenhang mit der Verwaltung des Vermögens des F.E.C. innerhalb der Provinz.
Das Vermögen des Fonds für Kultusgebäude setzt sich aus Gütern verschiedenster Natur zusammen, grundsätzlich jedoch aus kirchlichen Bauten.
Aufgabe des Fonds ist es, durch Einräumung des Nutzungsrechtes an die kirchliche Behörde, Kirchen für den öffentlichen Kult offen zu halten, sowie die Restaurierung und Konservierung der Gebäude und der darin aufbewahrten Kunstwerke zu gewährleisten. Auf dem gesamten Staatsgebiet sind es ungefähr 700, darunter vor allem monumentale Basiliken sowie mehr oder weniger berühmte Kirchen, die jedoch alle Zeugen des jahrhunderte langen kulturellen und künstlerischen Erbes Italiens sind.
Das Vermögen stammt von Ordensgemeinschaften, welche durch die einschlägige Gesetzgebung (sog. „leggi eversive") zu Ende des 19. Jahrhunderts aufgelöst wurden.
Der Amtsleiter:
Der/Die Verantwortliche des Verwaltungsverfahrens / Sachbearbeiter/in:
Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung
Tel.: 0471294611
Fax: 0471294666
E-Mail Adresse: commgov.bolzano@interno.it
Vom F.E.C. in der Provinz _____________________ verwaltetes Vermögen