Der Regierungskommissär erlässt die Bewilligung zur Haltung und Verwendung von radioaktiven Strahlenquellen zu gewerblichen Zwecken.
Die Bewilligung wird vorbehaltlich der von dem Regierungskommissariat eingeholten Gutachten der Abteilung 19 (Arbeit) der Autonomen Provinz Bozen, der Abteilung 23 (Gesundheitswesen) der Autonomen Provinz Bozen, der Landesfachbeirats für den Schutz der Bevölkerung gegen ionisierenden Strahlungen und der Berufsfeuerwehr der Autonomen Provinz Bozen erteilt.
Unverzüglich zu melden und um neue Bewilligung ist anzusuchen bei jeder Veränderung:
- des Firmenbesitzers
- der Firmenanschrift
- der Merkmale und Verwendung (qualitativ und quantitativ)
Der Amtsleiter: Frau Dr. Margherita Toth
Der/Die Verantwortliche des Verwaltungsverfahrens / Sachbearbeiter/in: Frau Dr. Elena Bruno - Frau Maria Ledonne
Öffnungszeiten: Von Montag bis Freitag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Tel.: 0471294457
Fax: 0471294666
E-Mail Adresse: commgov.bolzano@interno.it
Wer kann Antrag stellen
Wer beabsichtigt, zu gewerblichen Zwecken, radioaktive Strahlenquellen aufzubewahren und zu verwenden, muss die entsprechende Bewilligung bei dem Regierungskommissariat einholen.
Wie
Der Antrag auf Stempelpapier ist zusammen mit den erforderlichen Unterlagen dem Regierungskommissariat zu übermitteln (persönlich bzw. per Post).
Erforderliche Unterlagen
- 1. Antrag auf Stempelpapier zu € 16,00 ( + 5 Abschriften desselben)
- 2. technischer Bericht eines Fachmanns (5 Kopien)
- 3. die Umweltverträglichkeitsprüfung, ausgestellt von der Landesagentur für Umwelt - Abteilung 29 der Autonomen Provinz Bozen
- 4. Stempelmarke zu € 16,00 (die stattgebende Verfügung ist gebührenpflichtig)
Verweis auf geltendes Gesetz:
- Gesetz Nr. 1680 vom 31.12.1962, abgeändert mit D.P.R. Nr. 1704 vom 30.12.1965
- D.P.R. Nr. 185 vom 13.02.1964, Artikel Nr. 102
- L.D. Nr. 230 vom 17.03.1995
- L.D. Nr. 241 vom 26.05.2000
- L.D. Nr. 257 vom 09.05.2001
- L.D. Nr. 52 vom 06.002.2007