Regierungskommissariat für die Provinz Bozen
Waffenschein
Im Sinne von Art. 20 Abs.3 des Autonomiestatuts (D.P.R. Nr. 670 vom 31.8.1972) ist für das Ausstellen des Waffenscheins zur Selbstverteidigung, die Quästor von Bozen zuständig.
Data
Zuletzt geändert
Samstag, 28. September 2024 - 12:18