Waffenschein

Im Sinne von Art. 20 Abs.3 des Autonomiestatuts (D.P.R. Nr. 670 vom 31.8.1972)  ist für das Ausstellen des Waffenscheins zur Selbstverteidigung, die Quästor von Bozen  zuständig.

Data
Zuletzt geändert
Samstag, 28. September 2024 - 12:18