Regierungskommissariat für die Provinz Bozen
Waffenschein zur Selbstverteidigung
Im Sinne von Art. 20 Abs.3 des Autonomiestatuts (D.P.R. Nr. 670 vom 31.8.1972) ist für die Ausstellung folgender Polizeiermächtigungen der Quästor von Bozen zuständig":
- Waffenscheine allgemein und Waffenscheine für Selbstverteidigung (Ausstellung und Verlängerung)
- Ausstellung des Waffenscheins für vereidigte Wachbeamten
Data
Zuletzt geändert
Samstag, 28. September 2024 - 12:27