Waffenschein zur Selbstverteidigung

Im Sinne von Art. 20 Abs.3 des Autonomiestatuts (D.P.R. Nr. 670 vom 31.8.1972) ist für die Ausstellung folgender Polizeiermächtigungen der  Quästor von Bozen zuständig":

 

  1. Waffenscheine allgemein und Waffenscheine für Selbstverteidigung (Ausstellung und Verlängerung)
  2. Ausstellung des Waffenscheins für vereidigte Wachbeamten
Data
Zuletzt geändert
Samstag, 28. September 2024 - 12:27