"Flüchtlingsstatus" erlangen

Flüchtlingsstatus erlangen diejenigen, die im Herkunftsland, direkt und persönlich aus Gründen der Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Bevölkerungsgruppe oder Weltanschauung verfolgt worden sind bzw. berechtigten Grund zur Annahme haben, im Falle einer Rückkehr verfolgt zu werden.


Der Antragsteller kann die entsprechende Informationsmappe in arabischer, französischer, englischer und spanischer Sprache von der Internetseite des Innenministeriums herunterladen.
Auch kann der Vordruck für das Abfassen des Antrags heruntergeladen werden.


Antrag auf Zugang zu den Betreuungsmaßnahmen

Anspruchsberechtigte:

Asylbewerber (die in Vergangenheit von keiner Rückführungsmaßnahme betroffen waren) ohne hinreichende Mittelausstattung zur Sicherung der Lebensqualität in Bezug auf die Gesundheit sowie den eigenen (und familiären) Lebensunterhalt und die in Italien keine Angehörigen haben, die sie erhalten können.

Wie:

Der gebührenfreie Antrag wird über die Quästur (Polizeipräsidium) eingereicht.

Leistungen:

Unterbringung in einem der Zentren des „SPRAR" (Sistema di Protezione Richiedenti Asilo e Rifugiati - Schutzsystem für Asylbewerber und Flüchtlinge)

Sind alle belegbaren Plätze vergeben, Unterbringung in einem der Zentren für zeitweiligen Aufenthalt.

 


Der Amtsleiter: Frau Dr. Francesca De Carlini

Der/Die Verantwortliche des Verwaltungsverfahrens / Sachbearbeiter/in: Frau Gabriella Briguglio -  

Öffnungszeiten: nach Terminvereinbarung

Tel.: 0471294611

Fax: 0471294666

E-Mail Adresse: commgov.bolzano@interno.it



Verweis auf geltendes Recht:

G.D. Nr. 416 vom 30.12.1989, umgewandelt mit Änderungen durch G. Nr. 39 vom 28.2.1990;
G. Nr.189 vom 30.7.2002;
D.P.R. Nr. 303 vom 16.9.2004
L.D. Nr. 140 vom 30.5.2005

Zuletzt geändert
Freitag, 30. August 2024 - 12:04